Qualifizierung für Sicherheitsmitarbeiter in "Interkulturellen Kompetenzen" wird zur Farce
Bekannterweise erhalten zukünftige Sicherheitsmitarbeiter vorrangig mit einer gewerberechtliche geforderten 40stündigen Unterrichtung oder der Absolvierung der IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, die überhaupt keine lehrgangsmäßige Vorbereitung fordert, eine äußerst defizitäre Grundlage für den Schutz von Leben, Gesundheit und Sachwerten. Das betrifft sowohl den Umfang, noch mehr aber den Inhalt ohne jede Stunde oder Frage zur Dienstkunde, den Grundlagen der Bewachungstätigkeit. Für die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften fehlt darüber hinaus die spezifische Qualifizierung nicht nur in interkultureller Kompetenz, sondern auch im Brandschutz, der Ersten Hilfe und weitere zielgruppenspezifische Themen.
Insoweit war die auch vom Berliner Senat verkündete Absicht, für diese spezielle Beachungstätigkeit eine zusätzliche Qualifizierung zu fordern und auch zu fördern, notwendig und löblich. Dabei ist es aber wohl auch geblieben, es ist ja längere Zeit kein Problem in die Presse gelangt. → → →