Das Problem mit den Bildungsabschlüssen, ihren Namen und Pseudo-Titeln
Die Bildungsabschlüsse für die private Sicherheitswirtschaft in Deutschland haben sich seit den 80er Jahren schrittweise entwickelt und leider nicht so, wie in allen anderen Branchen üblich, mit einem Berufsabschluss als Grundorientierung für davor und danach liegende Qualifizierungen. Es begann wohl in den 80er Jahren mit der IHK-geprüften Werkschutzfachkraft, eine meist berufsbegleitende Fortbildung, weit weg von einem Berufsabschluss. Der folgte erst 2002 als „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ als 3jährige Berufsausbildung, nachdem viele andere teils widersprüchliche und überzogene Begriffe für Irritationen gesorgt hatten.
So kommt es, dass Gewerberechtszugangsvoraussetzungen, wie die Unterrichtung oder die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, die zwar ein wenig qualifizieren, aber weder Aus- noch Fortbildung sind, oftmals höher bewertet werden, als der Berufsabschluss oder neue IHK-geprüfte Fortbildungen. Einzuordnen ist hier auch die „Servicekraft für Schutz und Sicherheit", ebenfalls ein derzeit unterschätzter Berufsabschluss nach 2jähriger Ausbildung und damit höherwertiger als alle anderen Qualifizierungen mit oder ohne IHK-Prüfung. → → →



