Zusammenfassung
Sicherheitsbeauftragter - Grundseminar über 2 Tage
Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen ist im Sozialgesetzbuch VII verbindlich geregelt. Danach sind nach § 22 SGB VII in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten durch den Unternehmer zu bestellen.
Zertifizierte Qualifizierung zum/zur Sicherheitsbeauftragten gem. § 22 SGB VII in einem Grundseminar, erweiterbar mit weiteren Aufbauseminaren für verschiedene Arbeitsgebiete
Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen.
ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin vermittelt in diesem 2-tägigen Grundseminar notwendige Basiskenntnisse gemäß DGUV Vorschrift 1 über die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dieses Grundseminar ist die Grundlage für weitere aufgaben- und einsatzspezifische Aufbauseminare, wie für Sicherheitsbeauftragte in Schulen, Kindertagesstätten, in Unternehmen usw.
Beschreibung
Grundausbildung mit Erfahrungsaustausch
Die unterstützende Aufgabe als Sicherheitsbeauftragte(r) erfordert einige spezielle Grundkenntnisse und je nach Beschäftigungsart bzw. Einsatzrichtung, wie als Erzieher(in), im Büro oder in Produktionsbereichen usw. auch spezifische Fachkenntnisse. Dabei soll der Sicherheitsbeauftragte nicht die Verantwortung für Sicherheitslösungen übernehmen, die bleibt beim Unternehmer, sondern diesen fachkundig als Insider unterstützen.ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin vermittelt zuerst in einem 2-tägigen Grundseminar notwendige Basiskenntnisse über die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Darauf aufbauend werden dann in Aufbauseminaren ergänzende Fachkenntnisse für bestimmte Arbeits- und Einsatzrichtungen vermittelt. Grund- und Aufbauseminare können hintereinander oder einzeln je nach Angeboten absolviert werden.
Die notwendige Anzahl von Sicherheitsbeauftragten in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und der Gefährdung regelt Anlage 2 zu § 20 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1, vormals BGV A1). In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl von 20 nicht erreicht wird. Darüber hinaus kann jeder Unternehmer eine Bestellung auch aus Eigeninteresse vornehmen, muss dann dabei jedoch alle rechtlichen Vorgaben beachten und umsetzen.