Brandschutz- und Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG - zertifizierte Grundqualifizierung
Die Brandschutz- und Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG und in Umsetzung der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“ werden vom Arbeitgeber benannt und haben im Falle von Bränden vor allem bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung und Räumung zu übernehmen. Dazu zählen die Bekämpfung von Entstehungsbränden, Aufgaben bei der Gebäuderäumung, Hilfe bei der Evakuierung oder die Einweisung der Feuerwehr, um nur einige zu nennen.
Weiterbildung für die Aufgaben als Brandschutz- und Evakuierungshelfer im Tagesseminar - erweiterbar mit betriebsspezifischen Aufgaben.
Am ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin erfolgt vorrangig eine Grundqualifizierung auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben, insbesondere der DGUV Information 205-023, mit Zertifikat.
Eine Weiterbildung für diese Aufgaben als Brandschutz- und Evakuierungshelfer ist auch abhängig von den betriebsspezifischen Aufgaben mit möglichen besonderen Anforderungen an den Brandschutz. Eine gefährdungsspezifische Ausgestaltung entsprechend den betrieblichen Aufgaben mit Verlängerung auf 2 Tage ist bei Beauftragung kompletter Kurse oder In-House-Schulungen möglich.
Grundqualifizierung nach rechtlichen Vorgaben auch In-House bei Behörden und Unternehmen
Die Brandschutz- und Evakuierungshelferqualifikation erfolgt einschließlich Training an handbetätigten Löscheinrichtungen in 8 Stunden. Eine Intensivschulung über 4 Stunden ist für Gruppen und auch In-House abgestimmt auf die jeweilige Gefahrensituation und mit Konzentration auf den Brandschutzhelfer möglich. Wir erstellen dazu ein konkretes angepasstes Angebot.
Diese Qualifizierung ist beim ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin auch in viele Bildungsmaßnahmen integriert. Bitte erfragen Sie die Teilnahmemöglichkeiten deshalb unabhängig von den hier veröffentlichten Terminen auch direkt. Diese Weiterbildung wird auch beim Auftraggeber (Unternehmen, Behörden) als In-House-Maßnahme durchgeführt.
Zulassung / Förderung
AZAV-zugelassen - kann gefördert werden
Kosten
198,00 Euro bei 8 Stunden
(Kurs ist gemäß UstG § 4 Nr. 21a umsatzsteuerbefreit)
(Gruppen und In-House-Schulungen auf Anfrage)
Nächste Termine
am 16.12.2024
am 30.01.2025
Zugangsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Hauptschulabschluss oder entsprechende Kenntnisse
Abschluss / Zertifikat
- Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2
Kursinhalte
Inhalt dieser Weiterbildung
- Bedeutung des Brandschutzes und rechtliche Grundlagen
- Betrieblicher und organisatorischer Brandschutz
- Brandursachen und besondere Brandrisiken im Betrieb
- Gefahren bei Sofortmaßnahmen
- Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers bzw. der Selbsthilfekraft
- Chemische und physikalische Grundlagen des Verbrennungsvorgang
- Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktiken
- Unterweisung an handbetätigten Löscheinrichtungen
- Verhaltensorientierungen im Brandfall
- Flucht- und Rettungspläne, Evakuierung und Sammelstellen
- Unterstützung der Arbeitgeber bei der Planung und Organisation von Evakuierungen