Zertifizierte, AZAV-zugelassene und damit förderfähige Fortbildung mit IHK-Prüfung:
Aufbauqualifizierung nach mindestens 2jähriger Berufserfahrung in der privaten Sicherheitswirtschaft oder längere Bundeswehrdienstzeit durch eine Fortbildung nach § 54 BBiG mit IHK-Abschluss als "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)". Es handelt sich um den modifizierten Nachfolger der "IHK-geprüften Werkschutzfachkraft", die nicht mehr ausgebildet und geprüft wird.
Konzentriert vorbereiten auf die IHK-Prüfung als "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)", bei Bedarf auch mit 1. Hilfe Abschluss.
Zielgruppen sind
- Angestellte in der betrieblichen Sicherheitsorganisation, insbesondere dem Werkschutz, mit entsprechender Erfahrung,
- Interessenten an einem Berufseinstieg nach mehrjähriger längerer Bundeswehrdienstzeit,
- Sicherheitskräfte aus dem privaten Sicherheitsgewerbe mit Zugangsvoraussetzungen und Basisqualifikationen nach § 34a GewO, die sich weiter entwickeln möchten,
- gering oder nicht ausreichend qualifizierte beschäftigte Arbeitnehmer zur Aufstiegsqualifizierung im Rahmen des Programms WeGebAU, die voll gefördert frei gestellt werden können.
Aufstiegsqualifizierung im Intensivkurs mit IHK-Fortbildungsprüfung "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)"
Ziel ist über 6 Wochen, optional mit prüfungsrelevantem 1. Hilfe-Zertifikate, die intensive Vermittlung notwendiger Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen für eine weitere Entwicklung in der Sicherheitswirtschaft, insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs-, Ordnungs-, Veranstaltungs- und Bewachungsdiensten. Diese Fortbildung dient auch der Übernahme verantwortlicher Aufgaben im mittleren Management, zum Beispiel als Wach- oder Objektleiter oder im Alarmdienst.
Ein aktueller Erste-Hilfe-Abschluss ist eine Prüfungszulassungsvoraussetzung (Zertifikat nicht älter als 2 Jahre) und ist in den Intensivkurs integriert. Liegt ein aktueller Abschluss bereits vor, kann auf ihn verzichtet werden (2 Tage), der Preis wird entsprechend angepasst. Beachten Sie bitte dazu auch unsere modulare Fortbildung mit integriertem Erste-Hilfe-Modul und Waffensachkundeprüfung.
Zulassung / Förderung
AZAV lieg vor (kann gefördert werden)
Kosten
2.115,96 Euro (inkl. Prüfungsgebühren und Lehrmaterial und mit 1. Hilfe)
(Kurs ist gemäß UstG § 4 Nr. 21a umsatzsteuerbefreit)
Nächste Termine
2025 Termine auf Anfrage
Zugangsvoraussetzungen
- Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO und mindestens 2jährige Berufserfahrung im privaten Sicherheitsgewerbe oder
- abgeschlossene Berufsausbildung und 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Sicherheitswirtschaft (privates Gewerbe oder betrieblicher Werkschutz) oder
- mind. 5 Jahre Berufspraxis, davon 3 Jahre in der privaten Sicherheitswirtschaft oder
- mindestens 4-jährige Dienstzeit bei der Bundeswehr / Gleichgestellte und BFD-Bescheinigung zzgl. 9-monatige Beschäftigung / Praktikum in der Sicherheitswirtschaft
- Führungszeugnis ohne Eintrag
- Mindestalter: 24 Jahre (Prüfungsvoraussetzung)
- Schichtfähigkeit und -bereitschaft
- körperliche Eignung
- Erste-Hilfe-Abschluss - nicht älter als 2 Jahre - ist Prüfungszulassungsvoraussetzung (kann optional erworben werden)
Abschluss / Zertifikat
- IHK-Fortbildungsprüfung „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“
- Nachweise 1. Hilfe-Ausbildung bei Buchung (prüfungsrelevant nicht älter als 2 Jahre)
- Zertifikat oder Teilnahmebescheinigung des ROTEIV®-Bildungszentrum
Kursinhalte
Inhaltliche Schwerpunkte
- Rechtskunde
- Dienstkunde
- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Einsatz von Schutz und Sicherheitstechnik
- Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten
- Die IHK-Prüfung ist in der Regel Kursbestandteil (abhängig von IHK-Terminen)
Diese IHK-Prüfung verlangt einen Erste-Hilfe-Abschluss nicht älter als 2 Jahr. Er kann optional mit dem Intensivkurs erworben werden und ist in der modularen 3-monatigen-Ausbildung enthalten. Er wird vor der IHK-Prüfung durchgeführt. Erfahrungsgemäß sind vorhandene derartige Qualifizierungen älter als 2 Jahre. Das ist vor der IHK-Prüfung eigenständig zu prüfen.
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