Im Zusammenhang mit den Sicherheitsproblemen in Berliner Freibädern im Juni/Juli 2023, dem Auftreten von Gewalt und Randalen und deren partielle Nichtbeherrschung durch die Bäderverwaltungen und auch die eingesetzten privaten Sicherheitsdienste, wurde auch auf die fehlenden bzw. unzureichenden Deutsch-Kenntnisse von Mitarbeitern des privaten Sicherheitspersonals hingewiesen. Das was intern bei IHK-Prüfungen und Kursen bereits zunehmend festgestellt wurde, wird nunmehr auch in der Öffentlichkeit realisiert und angesprochen. Sicherheitspersonal kontrolliert nicht nur Zugangsberechtigungen, es muss auch ggf. Taschenüberprüfungen vornehmen, Fragen stellen und Antworten bewerten, auf Feststellungen reagieren und diese den Betroffenen verständlich vermitteln. Bei absehbaren Auseinandersetzungen sind klare, verständliche Ansagen erforderlich und Meldungen müssen fehlerfrei übermittelt werden.

In der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) ist deshalb auch u.a. im § 6 geregelt: „Die zu unterrichtende Person muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen. Gleiche Anforderungen stehen bei Absolvierung der IHK-Sachkundeprüfung, die schriftlich und mündlich in deutscher Sprache erfolgt.  ⇒ ⇒ ⇒

Es geht dabei nicht nur um die richtige, verständliche Ansprache. Die Inhalte der Unterrichtung und der Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO müssen zuerst einmal bei der Vermittlung vom zukünftigen Sicherheitsmitarbeiter selbst verstanden werden. Dabei kommen auch Filme und Anschauungsmaterial zum Einsatz.

Die kritischen Feststellungen, auch in der Presse veröffentlicht, lassen den Schluss zu, dass vor den verschiedenen Zugangsvoraussetzungen für eine Sicherheitstätigkeit, in der Regel wohl mehrheitlich die 40stündige Unterrichtung, die sprachlichen Grundvoraussetzungen nicht ausreichend geprüft wurden. Während bei der IHK-Sachkundeprüfung schriftliche und mündliche Prüfung ggf. selektieren, ist es bei der Unterrichtung, die auf Anwesenheit setzt, leichter, Defizite zu verbergen. Dabei muss dies als Hinderungsgrund dem Einzelnen gar nicht so bewusst sein. Es ist deshalb dringend erforderlich, vor den fachlichen Qualifizierungen bei Erfordernis eine Deutschausbildung auf Niveauebene B1 vorzunehmen und auch über ein Coaching die tatsächliche Befähigung für eine Tätigkeit als Sicherheitspersonal gem. § 34a GewO festzustellen, zu entwickeln und die notwendigen Schritte in der richtigen Reihenfolge festzulegen. Es gibt verschiedene Wege der Qualifizierung für eine Tätigkeit in der regulierten Sicherheitswirtschaft, die von mehreren Faktoren abhängig sind. Neben Unterrichtung und IHK-Sachkundeprüfung sind die Möglichkeiten einer Teilqualifikation zu prüfen, die auch Dienstkunde beinhaltet oder je nach Voraussetzungen auch eine Umschulung oder Nachqualifikation in Erwägung zu ziehen. Alles das erfordert neben der Zuverlässigkeit zuerst Deutsch!

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