Die in einer Pressemitteilung des BDSW vom 21.07.2022 veröffentlichten Zahlen könnten zu dem Schluss führen, der Sicherheitswirtschaft ginge es hinsichtlich der aktuellen Personallage gut. Das wäre zu einseitig betrachtet. Einerseits fehlen nach wie vor Mitarbeiter und andererseits sind die Einstiegsqualifizierungen unzureichend. Die überwiegende Mehrzahl aller Sicherheitsmitarbeiter verfügt nur über die Gewerberechtszugänge nach § 34a GewO, die Unterrichtung von 40 Stunden und die IHK-Sachkundeprüfung ohne nachzuweisende Vorbereitung und ohne Prüfungsteil für Dienstkunde. Die Entwicklung bei diesen Zugangsqualifizierungen stagniert seit vielen Jahren. In der letzten Zeit vor allem, weil bereits in der vergangenen Legislaturperiode ein erstes Sicherheitsdienstleistungsgesetz angekündigt war, in dem man sich eine wesentlich anspruchsvollere Zugangsqualifizierung erhofft hatte. Dieses Gesetzt liegt noch nicht einmal im Entwurf vor. Vorher war der dafür verantwortliche DIHK weder bereit, eine Mindestvorbereitungszeit für die IHK-Sachkundeprüfung festzulegen – der europäische Dachverband CoESS hatte 200 Stunden empfohlen –  ⇒ ⇒ ⇒

noch die inhaltlichen Anforderungen an die IHK-Sachkundeprüfung dem tatsächlichen Marktbedürfnis anzupassen. Und so werden immer noch weder die Inhalte und Formen einer Bewachung noch die verschiedenen Formen der Streifentätigkeit, des Interventionsdienstes usw. oder Wissen über die Unternehmensgründung und deren Führung in der Prüfung gefordert und demzufolge auch nicht vorbereitet.

Dabei ist diese Prüfung nur der Mindestanspruch an den Gewerbezugang, von der Praxis lange überholt. Was bereits jetzt benötigt wird, sind Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte (IHK) und Absolventen weiterer Aufstiegs- und Fachqualifikationen für die vielfältigen Einsatzrichtungen. Die Förderung Arbeitsuchender konzentriert sich jedoch seit der Krise vorrangig auf den einfachsten Gewerbezugang ohne nachhaltige Perspektive, besonders Umschulungen werden nicht mehr gefördert. Die jahrelang gepflegte und unterstützte Förderung der genannten Gewerberechtszugänge nach § 34a GewO, an die sich die Sicherheitswirtschaft gewöhnt hat, wirkt sich nunmehr kontraproduktiv aus.

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