Bildungsmaßnahmen werden für Arbeitsuchende hauptsächlich durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter gefördert. Weitere hier relevante Förderungen erfolgen durch die Rentenversicherungsträger als REHA-Maßnahme. Über andere Fördermaßnahmen, so den europäischen Sozialfonds oder diverse Förderprogramme, sprechen Sie uns bitte direkt an. Deren Darstellung wäre zu umfangreich und es erfolgen permanent Änderungen oder neue Angebote.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Kostenübernahmeerklärung durch den Fördermittelgeber (Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherungsträger, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr u.a.), der nach seinen Vorschriften über eine Förderung entscheidet. Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern erfolgt dies über einen Bildungsgutschein. Mit diesen Bildungsgutschein können Sie direkt bei den Bildungsträgern Ihre Maßnahme auswählen. Auf dem Bildungsgutschein sind in der Regel die Maßnahme oder Qualifizierungsrichtung und die Dauer ausgewiesen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie Ihr Bildungsziel mit Ihrem Fördermittelgeber sehr konkret besprechen. Wichtig ist danach die Auswahl des geeigneten Bildungsträgers, dessen Referenzen sollten prüffähig sein, Papier und Werbung ist geduldig..
ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin bietet Ihnen direkte Unterstützung in Form von Beratungen und die Informations-Flyer der einzelnen Kurse und Seminare an. Viele Fragen beantwortet auch diese Homepage. Alle Kurse und Seminare sind vorgestellt.