"Sicherheitskraft für bewaffnete Dienstleistungen" mit IHK-Sachkundeprüfung und Waffensachkundeprüfung

  • Zusammenfassung

    • Modulare Fortbildung mit IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO, Waffensachkundeprüfung und Fachmodul
    • Zertifizierte, AZAV-zugelassene und damit förderfähige Fortbildung
    • für Tätigkeit in Sicherheitsdienstleistungen mit Waffe, vorrangig im Geld- und Werttransport und dem bewaffneten Objekt- und Werkschutz
    • staatliche Wafensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG Objekt-, Werk- und Veranstaltungsschutz Tätigkeiten im privaten Sicherheitsgewerbe
    • IHK-Sachkundeprüfung
  • Beschreibung

    Zertifizierte, AZAV-zugelassene und damit förderfähige Fortbildung: Ziel dieses modularen Kurses ist die Vermittlung notwendiger Grundkenntnisse für eine Tätigkeit in Sicherheitsdienstleistungen mit Waffe, vorrangig im Geld- und Werttransport und dem bewaffneten Objekt- und Werkschutz mit einer Basisqualifikation gem. § 34 a Abs. 1 Satz 5 GewO, mit der staatlichen Wafensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG sowie einem dienstkundlichen Fachmodul für vorrangig bewaffnete Dienstleistungen. Diese spezifische Weiterbildung qualifiziert mit der IHK-Sachkundeprüfung und der Waffensachkundeprüfung aber auch für andere vielfältige Einsätze im Objekt-, Werk- und Veranstaltungsschutz, im öffentlichen Personennahverkehr sowie in weiteren speziellen, in der Gewerbeordnung aufgeführten Tätigkeiten im privaten Sicherheitsgewerbe.

    Die IHK-Sachkundeprüfung ist eine gewerberechtliche Voraussetzung für eine Tätigkeit im privaten Sicherheitsgewerbe und Basis für weitere Fortbildungen in qualifizierte Tätigkeiten sowie die Entwicklung ins mittlere Management. Sie wird heute von fast allen Sicherheitsunternehmen bei Einstellungen der nur 40stündigen Unterrichtung vorgezogen. Die staatliche Waffensachkundeprüfung, die das ISG-Bildungszentrum autorisiert mit einer eigenen Prüfungskommission prüft, ist wiederum eine in der Praxis zwingende Bedingung für eine Tätigkeit als Geld- und Werttransporteur und im bewaffneten Objekt- und Werkschutz.

    Alle diese gewerberechtlichen Zugangsqualifizierungen vermitteln Basiswissen speziell für die Bewachung, jedoch kein einsatzspezifisches Wissen für Dienstleistungen mit Waffe, wie den Geldtransport. Ebenso fehlt jedes Training von Transporthandlungen oder die praktische Vorkommnisbewältigung. Drei weitere Vorschriften formulieren weitergehende Anforderungen an den Geld- und Werttransport, die BGR 135, die BGV C7 und die DIN 77200, Ziff. 9.5.3. Die berufsgenossenschaftliche Regel BGR 135 fordert explizit unter Ziffer 5.1 Eignung des Personals: „Der Unternehmer darf für Geldtransporte nur Versicherte einsetzen, die mindestens 18 Jahre alt, persönlich zuverlässig und geeignet sowie für diese Aufgabe besonders ausgebildet und eingewiesen sind.“ Es werden „…vor Beginn der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch zweimal jährlich, …“ Unterweisungen und praktische Übungen gefordert. Dem dient dieses Dienstkundemodul.

Kursinhalt

  • Modul IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO

    • Organisation und Auftrag des Objekt- und Werkschutzes
    • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Grundgesetz
    • Bürgerliches Recht und BGB
    • Strafrecht und StGB
    • Gewerberecht und GewO
    • Datenschutzrecht und BDSG
    • Umgang mit mit Verteidigungswaffen (Theorie) und WaffG
    • Unfallverhütungsvorschriften
    • Verhaltenspsychologie - Umgang mit den Menschen
    • Grundlagen der Schutz und Sicherheitstechnik
    • Brandschutz
    • IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
  • Modul Bewaffnete Dienst­leis­tun­gen im Objekt- und Werk­schutz nach DIN EN 15602 2008_04 (D)

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  • Modul Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG

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  • Modul Betriebspraktikum (4 Wochen)

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