Die noch immer spürbare Zurückhaltung bei einigen Basisqualifizierungen nach § 34a GewO und bei Ausbildungen trifft auf einige Fachkurse nur bedingt zu. Delegierende Unternehmen und Selbstzahler nehmen spürbar zu. Dazu zählen  beim ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin die Qualifizierung zum „Geprüfter Hundeführer / Geprüfte Hundeführerin Bewachung nach DGUV Vorschrift 23“, die noch in diesem Jahr am 10.10.2022 erneut mit entsprechender Fachprüfung startet, die neue „Interventionskraft (IK) gem. VdS 2868“ auch auf Grund der vom VdS erneut 2022 autorisierten Prüfung und die Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG mit Vorbereitung, Trainingsschießen und Prüfung durch die vom LKA berufene eigene Prüfungskommission am ROTEIV®-Bildungszentrum. ⇒ ⇒ ⇒

Es ist eine der Chancen, sich über das Niveau der Einstiegszugangsvoraussetzungen nach § 34a GewO fachlich zu qualifizieren und damit sowohl die Einsatz- und Entwicklungschancen zu verbessern als auch die tariflichen Vergütungen für derartige Zusatzqualifizierungen bei entsprechendem Einsatz in Anspruch zu nehmen. Durch die spartanischen Prüfungsinhalte der Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO ohne Dienstkunde gewinnen diese Zusatzqualifizierungen nochmals an Wert. Beim ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin sind sie bis auf die Diensthundeführerqualifizierung, die bedarfsabhängig mehrmals jährlich extra angeboten wird, fester Bestandteil der 2monatigen Prüfungsvorbereitungskurse auf die IHK-Sachkundeprüfung.

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