Quasi unvorbereitet über Nacht wurde seit Anfang März 2020 das gesamte Aus- und Weiterbildungssystem für die private Sicherheitswirtschaft schrittweise und fast unmerklich wie in so vielen Dienstleistungsbereichen auf ein Minimum reduziert und strukturell verändert. Bildungsträger verschwanden vom Markt oder konnten sich wahrscheinlich die BDSW-Mitgliedsbeiträge und die Bindung an Tarifverträge nicht mehr leis-ten und verzichteten auf die Zertifizierung als Sicherheitsfachschule. Das lag weniger an den Sicherheitsun-ternehmen und dem Werkschutz. Bei den Abnehmern ausgebildeter Sicherheitsmitarbeiter gab es zwar Bedarfsänderungen und im Veranstaltungsbereich mit den vielen Subunternehmern auch Insolvenzen und Ausfälle, der ständige Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf blieb modifiziert aber bestehen und hat sich inzwischen weiter entwickelt. Das echte Problem war und ist eine strukturelle Krise als Folge der fehlerhaf-ten Organisierung des Zugangs in die Sicherheitswirtschaft.

Über Jahrzehnte gibt es nur einen für die Sicherheitsunternehmen kostengünstigen und deshalb favorisierten Weg, den geförderten Minikurs, genannt Unterrichtung und die geförderte IHK-Sachkundeprüfung mit ungeregelten Vorbereitungen und davon bedingt einer deutschlandweiten Durchfallquote von über 50 %. Diese geförderten Maßnahmen vor allem für Arbeitsuchende versorgten die Sicherheitsunternehmen mit minderqualifiziertem Personal, weil keine dieser Maßnahmen tatsächlich mit Dienstkunde auf die Sicherheitstätigkeit ausreichend vorbereitet und von DIHK und beteiligten IHK keine wirklichen Veränderungen angestrebt oder unterstützt wurden. Versuche gibt es seit 2008, die Fördermittel wirkungsvoller einzusetzen, leider ohne die Unterstützung des DIHK. ⇒  ⇒  ⇒

Die Defizite in der „Einstiegsqualifizierung“ erforderten wiederum weitere (geförderte) Bildungsmaßnahmen, um diese zu reduzieren. Durch die Regulierung des Gewerbezugangs im § 34a GewO mit Konzentration auf Minimalbefähigungen, die auch noch gefördert werden, gab und gibt es in den meisten Sicherheitsunternehmen nur eine beschränkte Bereitschaft, höherwertige Qualifizierungen, wie die Ausbildung in einen Sicherheitsberuf, selbst zu finanzieren. Die Strukturkrise bei den Sicherheitsunternehmen, Ausdruck sind u.a. mehrere tausend kleine Bewachungsunternehmen mit begrenzten Möglichkeiten, bedingt durch die leichten Zugangsmöglichkeiten als Sicherheitsunternehmer, begünstigt die Probleme bei den Zugangs- und Aufstiegsqualifizierungen. Wenn der Chef nur die Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung hat, sind höhere Qualifizierungen nur hinderlich!

Anfang 2020 brach dieses zwar uneffektive, aber funktionierende System weitestgehend zusammen, weil aus den Arbeitsagenturen und Jobcentern durch das Home-Office signifikant weniger und wenn, dann nur auf die gewerberechtlichen Zugangsqualifizierungen ausgestellte Bildungsgutscheine für geförderte Kurse und Prüfungen bereitgestellt wurden. Dieser Zustand hält auch Mitte 2021 noch spürbar an. Am Ende zählt aber nur das Ergebnis und das sind derzeit weniger Förderungen mit Konzentration auf kurzfristige Ergebnisse, ohne Nachhaltigkeit. Das garantieren die Ausbildungen und Umschulungen zur Servicekraft und Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die IHK-Abschlüsse als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft sowie einige notwendige Spezialqualifizierungen, wie die behördliche Waffensachkundeprüfung, die Führerscheinprüfung B, Qualifizierungen als Hundeführer, im Geld- und Werttransport und im Handel.

Die Erwartungen richteten sich seit Jahren auf ein neues, erstes Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Es sollte den § 34a GewO an die aktuellen Bedürfnisse anpassen und in dieser Wahlperiode verabschiedet werden, wird nun so schnell aber doch nicht kommen und die bescheidenen Ansprüche einiger Branchenvertreter erzeugen Sorge; eine echte Veränderung wird wohl gar nicht angestrebt.

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