Zur Unterstützung der Arbeitsuchenden mit vielen Fragen über Ihre mögliche Zukunft in der Sicherheitswirtschaft und als Hilfe bei der Beratung und Zielbestimmung arbeitsuchender Interessenten beginnen wir mit Maßnahmen zur Arbeitsmarktorientierung und Überwindung von Vermittlungshemmnissen in Richtung Sicherheitswirtschaft und mit entsprechenden zielorientierten Einzel- und Gruppenmaßnahmen . WARUM jetzt und was ist zu erwarten?

Seit Jahren wachsend und durch die Corona-Krise nur zugespitzt besteht in der privaten Sicherheitswirtschaft ein hoher Bedarf von Sicherheitsmitarbeitern. Derzeit sind über 10.000 Stellen unbesetzt. Innerhalb der gewerblichen Sicherheitsdienstleistung und dem betrieblichen Werkschutz gibt es oftmals allgemein unbekannt über 100 verschiedene Einsatzrichtungen mit unterschiedlichen Qualifizierungsanforderungen. Dabei ist die IHK-Sachkundeprüfung nur ein unbefriedigender Einstieg ohne nachhaltige Perspektive. Wer kann und will tatsächlich mehr und reichen dafür dann auch die Voraussetzungen oder was muss und kann noch getan werden? Diese Fragen führen bei vielen Interessenten zu Unsicherheiten, es gibt auch auf den § 34a GewO beschränkte Fehlorientierungen und die klassische Bewachungstätigkeit oder der Türsteher werden oft noch mit dem Pförtner "alter Schule" verwechselt. Besonders für Arbeitsuchende, die eine Umorientierung nach Entlassung und fehlender Perspektive in angestammten Berufen vornehmen müssen, fehlen oft ausreichende und kompetente Informationen.

Mit der geförderten Arbeitsmarktorientierung im Einzelcoaching oder als gruppenmaßnahme auf der Grundlage eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS) gibt es eine Möglichkeit, kompetent unterstützt und marktbezogen ausgerichtet Unsicherheiten und Defizite hinsichtlich möglicher neuer Entwicklungswege und deren Bedingungen zu überwinden, neue Wege mit innerer Überzeugung und Sicherheit zu beschreiten.

Im Rahmen der angebotenen Aktivierungsmaßnahmen sollen die Interessen an der privaten Sicherheitswirtschaft geweckt, Entwicklungsschritte motiviert und dafür auch die notwendigen Informationen gegeben werden. Bei entsprechendem Interesse und vorliegenden Voraussetzungen erfolgen im Rahmen einer spezifischen Unterweisung Informationen über die hauptsächlichen Einsatz- und Entwicklungsrichtungen im betrieblichen Werkschutz und den gewerblichen Sicherheitsdienstleistungen. Es gibt individuell konkrete Hinweise und Vorschläge, wie Lücken beseitigt werden können.

Individuell wird bestimmt, für welche Entwicklungs- und Qualifizierungsvariante für und in der Sicherheitswirtschaft tatsächlich eine Eignung, ein Interesse und die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss einer Qualifizierung auch vorliegen. Insbesondere wird differenziert zwischen der IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO, der höherwertigen Teilqualifikation TQ 1 zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ als 1. Schritt und möglicher Beginn einer längerfristigen Qualifizierung sowie der Umschulung zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)“. Danach können sowohl Interessent als auch Fördermittelgeber sachkundiger und zuverlässiger entscheiden, welche Qualifizierung die besten Erfolgsaussichten hat.

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