In der Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition ist ein neues, erstes Sicherheitsdienstleistungsgesetz als Grundlage für die Arbeit privater Sicherheitsdienstleister vereinbart. Ein diskussionsfähiger Entwurf der Verantwortlichen, hier Bundeswirtschaftsministerium und Bundesinnenministerium, liegt noch nicht vor, dafür viele Spekulationen und Ratschläge. Am Ende zählt aber nur das wirksame Ergebnis, und da gelten immer noch der sehr defizitäre § 34a GewO und die davon abgeleitete Bewachungsverordnung als geltendes Recht und damit sind wir in der EU gut platziertes Schlusslicht. Das haben wir bei internationalen Beratungen schon 2003 festgestellt und vermittelt.

Vorangegangen waren 2016 und 2018 endlich zwei Modifizierungen des § 34a GewO mit der Regulierung der Gewerbezugänge in die Bewachung. Diese Überarbeitungen beschränkten sich aber vorrangig auf verschärfte Zugangsregelungen in die Bewachungstätigkeit und Anforderungen sowie Umfang von Erfassungen und Überprüfungen. Sie wurden im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise und einer Reihe von Skandalen und Rechtsverletzungen erkannt. Vor lagen sie übrigens schon vorher, wurden nur nicht akzeptiert und die zwingend notwendigen Änderungen bei den Zugangsqualifizierungen wurden gar nicht angefasst. Hier liegt aber das Hauptproblem. → → →

Mit 40 Stunden Unterrichtung ohne eine Stunde echte Dienstkunde oder mit einer IHK-Sachkundeprüfung ohne eine Stunde verpflichtende Vorbereitung und ebenfalls ohne eine dienstkundliche Prüfungsfrage mit Bezug zu den tatsächlichen Inhalten der Dienstleistung ist dieser gewerberechtlich geregelte Einstieg in die verantwortungsvolle Bewachungstätigkeit mit stetig zunehmender Verantwortung seit Jahren sehr marktfern geregelt. So werden nicht geprüft und demzufolge auch nicht vorbereitet: Posten- und Streifendienst, Revierdienst, Interventionsdienst, Besucherbetreuung, Alarmdienst, Veranstaltungsdienste und Schutz von Großveranstaltungen, Detektive, Abgrenzungen usw. usf. Es erscheint schon zynisch, wenn die oben genannten Modifizierungen des § 34a GewO für immer mehr Einsatzrichtungen die IHK-Sachkundeprüfung fordern, die Prüfung selbst und deren in der Regel lehrgangsmäßige Vorbereitung auf der Grundlage eines Rahmenlehrplanes enthält dazu aber keine Fragen und Themen. Ist das nur Marktferne oder Inkompetenz oder welche Gründe spielen noch eine Rolle?

Versuche, seit 2008 zumindest den Inhalt der Unterrichtung und IHK-Sachkundeprüfung marktkonformer zu gestalten, scheiterten am fest zementierten Widerstand des verantwortlichen DIHK. Warum der DIHK überhaupt die Verantwortung für die Inhalte von Gewerberechtzugängen innehat, kann Keiner überzeugend erklären. Dass die Berufsausbildung in die zwei Sicherheitsberufe dabei keine Rolle spielt, kann man selbst prüfen. Man spricht ja auch nicht von einem abgestimmten Bildungsweg. Nur dass die zuständige DIHK-Arbeitsgruppe erhebliche Kompetenzprobleme bezogen auf diese spezielle Aufgabe hat, das wurde bereits 2011 festgestellt und öfter wiederholt. Verändert hat sich bisher nichts.

Wer berät in diesen diffizilen Fragen die verantwortlichen Politiker und mit welchen Motiven? Die Gewerberechtszugänge sind kostenpflichtig, Prüfungserarbeitung und Prüfungen werden honoriert. Echte Veränderungen würden ein seit Jahren gemächlich funktionierendes System wohl etwas durcheinander bringen. Aber es geht hierbei um die Vorbereitung von Sicherheitsmitarbeitern auf ihren Einsatz und das sollte entsprechend den Bedürfnissen des Marktes im Jahre 2019 entsprechen und auch eine Perspektive eröffnen. So wären 200 Stunden Pflichtvorbereitung vor der dann inhaltlich veränderten IHK-Sachkundeprüfung überlegenswert. Ein entsprechender Berufseinstieg in der Altenpflege soll funktionieren und das entspräche auch einer Empfehlung des europäischen Dachverbandes für die Sicherheitswirtschaft von vor vielen Jahren. Die viertgrößte Wirtschaftsmacht der Welt riskiert wohl lieber mit diesen Defiziten ihre Stellung, in dem sie bei der Sicherheitsdienstleistung Strukturanpassungen vor sich her schiebt und sich lieber auf immer neue bürokratische Zugaben konzentriert.   

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