Unterrichtung gem. § 34a GewO zur Vermittlung in die Bewachungstätigkeit

  • Zusammenfassung

    Unterrichtung nach § 34a GewO mit Vermittlung

    Ihr Ziel ist eine Sicherheitstätigkeit in der Bewachung mit vielfältigen Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten? Ihnen fehlt jedoch die geforderte Basisqualifikation, eine zwingende Mindestvoraussetzungen gem. § 34 a GewO!

    ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin bietet die unmittelbare Vermittlung in eine Sicherheitstätigkeit in der Sicherheitswirtschaft (Bewachung gem. § 34a GewO) an. Bei fehlender Unterrichtung gem. § 34a GewO wird diese durch das IHK-Bildungszentrum Cottbus in Berlin im Rahmen der Vermittlung durchgeführt und gem. § 34a GewO bestätigt.

    Ihr Ziel ist eine Tätigkeit in der Objektbewachung - Wir bieten die Unterrichtung nach § 34a GewO und eine sofortige  Vermittlung in eine Festanstellung.

    Die Unterrichtung nach § 34a GewO ist neben der IHK-Sachkundeprüfung eine gewerberechtliche Zugangsvoraussetzung für eine Tätigkeit im privaten Sicherheitsgewerbe mit Bewachungsaufgaben. Für alle Sicherheitstätigkeiten, für die nicht die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO zwingend vorgeschrieben ist (Siehe hier - Beschreibung anklicken), ist der Unterrichtungsnachweis eine Voraussetzung für die Ausübung einer Bewachungstätigkeit in den Einsatzrichtungen

    • Objektschutz und betrieblicher Werkschutz bei privaten Sicherheitsunternehmen,
    • Revierdienst und Streifenwachdienst (ohne Interventionsdienst),
    • Geld- und Werttransport (erfordert eine weitere spezifische Qualifizierung gem. gem. DGUV - R 115-001),
    • Empfangsdienst im Objektschutz,
    • Personenschutz und VIP-Betreuung (erfordert weitere spezifische Ausbildungen),
    • Veranstaltungsschutz mit Ausnahme zugangsgeschützter Großveranstaltungen und
    • Objektbewachung in Asylbewerberheimen ohne Leitungsfunktion..

    Verfügen Sie bereits über die Unterrichtung oder eine andere Zugangsvoraussetzung gem.§ 34a GewO, vermitteln wir Sie gern nach einer individuellen Beratung und Bestimmung Ihrer Ziele und Möglichkeiten in der privaten Sicherheitswirtschaft. 
  • Beschreibung

    Unterrichtung intensiv in einer Woche

    Die Unterrichtung umfasst 40 Unterrichtseinheiten intensiv in einer Woche und erfordert ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Sie wird im ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin durch das IHK-Bildungszentrum Cottbus mit einem IHK-bestätigten Dozenten durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt beim ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin im Rahmen der Vermittlung, die Maßnahme ist nicht gefördert.

    Inhalte im Überblick:

    1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
    2. Datenschutzrecht,
    3. Bürgerliches Gesetzbuch,
    4. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
    5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
    6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz,
    7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.

    Nachweis der Teilnahme:

    Sofern der Unterricht über 40 UE ohne Fehlzeiten absolviert und durch aktive Unterrichtsbeteiligung festgestellt wurde, dass der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist, stellt die IHK eine Bescheinigung über die Teilnahme aus. 
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Kosten

497,00 €

(incl. Lehrmaterial der IHK) 

Die Gebühr umfasst die aktive Vermittlung in eine Sicherheitstätigkeit nach erfolgreicher bestätigter Absolvierung der Unterrichtung nach § 34a GewO sowie die Teilnahme an der Unterrichtungsveranstaltung von 40 UE in den Räumen des ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin.

Nächste Termine

2024 auf Anfrage

Zugangsvoraussetzungen

  • ein gültiger Identitätsnachweis
  • Hauptschulabschluss oder entsprechende Kenntnisse
  • Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mindestens Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
  • körperliche Eignung

Abschluss / Zertifikat

Nachweis der Teilnahme:

Sofern der Unterricht über 40 UE ohne Fehlzeiten absolviert und durch aktive Unterrichtsbeteiligung festgestellt wurde, dass der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist, stellt die IHK eine Bescheinigung über die Teilnahme aus. 

Bilder

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