AZAV ist die Abkürzung für die "Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung": Für Interessenten an einer Bildungsmaßnahme ist eine AZAV-Zulassung des möglichen Bildungsträgers und der gewünschten Bildungsmaßnahme dann von Bedeutung, wenn eine Förderung durch die Arbeitsagenturen oder Jobcenter angestrebt wird. Ohne die Zulassung sowohl des Bildungsträgers nach einem vorgeschriebenen Prüfverfahren und jeder einzelnen Bildungsmaßnahme nach bestimmten Kriterien ist eine Förderung nicht möglich.

Die Prüfungen erfolgen neutral durch zugelassene Zertifizierungsunternehmen und orentieren sich an den jeweiligen Rechtsvorschriften und Standards und am Bedarf. Auch die Rentenversicherungsträger für gefördete REHA-Maßnahmen und der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr nutzen bei ihren Entscheidungen über eine Fördeurng die AZAV-Zulassungen.

Das ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin hat seit 2003 (damals noch: ISG-Bildungszentrum) ein zertifiziertes Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­tem nach DIN EN ISO 9001:2008 - ab Dezember 2017 nach neuer DIN EN ISO 9001:2015 - und ist als Bildungsträger seit über 15 Jahren nach AZAV (vorher AZWV) neutral geprüft und zugelassen für geförderte Bildungsmaßnahmen. Fast alle angebotenen Bildungsmaßnahmen sind durch die AZAV-Zulassung auch förderbar.

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