AGB für Aus-, Fortbildungs- und Coachingleistungen und -verträge des ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin der ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin (ISG mbH Berlin)

  1. Geltungsbereich
    1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller unserer Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage aller unserer Umschulungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Coachingmaßnahmen, Seminare, Beratungen und Auskünfte (zusammengefasst: Kurs) im Bildungsbereich, soweit die Beratung nicht über einzelne Bildungsmaßnahmen hinausgeht. In diesem Fall gelten unsere Geschäftsbedingungen für Dienstverträge (AGB Beratungs- und Handelsverträge). Diese AGB gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung (Maßnahmenbeginn) als angenommen.
    2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kursteilnehmers (auch: Kunden), seiner Arbeits- oder Auftraggebers oder der Vertragspartner für Firmenschulungen sind ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
    3. Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen bzw. -verträgen gelten diese AGB entsprechend. Sie werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistungsannahme (Maßnahmenbeginn) wirksam.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Der Teilnehmer erhält Unterricht bzw. praktische Ausbildung oder wird gecoacht in dem laut schriftlichen Vertrag vereinbarten Kurs, Seminar o.a. Bildungs- oder Coachingmaßnahmen gemäß Lehrplan oder Vereinbarung. Eine Gewähr, dass der Kursteilnehmer die kursrelevanten Prüfungen besteht, wird nicht übernommen. Bildungs- und Coachingmaßnahmen enden zu den vertraglich vereinbarten Terminen. Nach Abschluss der Bildungsmaßnahme erhält der Teilnehmer ein Zeugnis der prüfenden Stelle und/oder ein Zertifikat des ROTEIV®-Bildungszentrums der ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin. Bei nicht erfolgreichem Abschluss oder nicht bestandener Prüfung hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung oder Schadenersatz oder Verlängerung der Maßnahme.
    2. Der berufsbegleitende oder individuelle Unterricht setzt eine angemessene eigenständige Vorbereitung durch den Kursteilnehmer voraus, ebenso bei ausgelagerten Unterricht oder Training notwendige individuelle Prüfungsvorbereitungen, zu denen sich dieser verpflichtet. Alternative Lern- und Unterrichtsmethoden unter Nutzung alternativer Kommunikationswege können bei entsprechendem Erfordernis einvernehmlich vereinbart werden.
  3. Durchführung des Unterrichts
    1. Das ROTEIV®-Bildungszentrum ist berechtigt, den vereinbarten Unterrichtsstoff gemäß Bildungsziel aktuellen Bedingungen anzugleichen und die Schulungs- oder Trainingsstätte bei Bedarf ohne erhebliche Abweichungen von den vereinbarten Schulungs- und Trainingsbedingungen zu wechseln sowie Unterricht oder Training zu Partnern nach Ziff. IX, 1. auszulagern.
    2. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, Geräte und sonstigen Ausbildungs- und Hilfsmittel pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten. Er haftet für fahrlässig, grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden.
    3. Dem Teilnehmer ist untersagt, Software-Produkte zu kopieren, Raubkopien oder von der ISG mbH nicht autorisierte Software zu verwenden oder Datenträger zu entfernen. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz (UrRG) und sonstigen verletzten Rechtsvorschriften in vollem Umfang geahndet.
    4. Während der Bildungs/Coachingmaßnahme wird außerhalb der vertraglich vereinbarten Ferien kein Urlaub gewährt. Freistellungen sind nur in rechtlich geregelten Einzelfällen möglich, bei geförderten Kursen nur in Abstimmung mit der fördernden Stelle. Sie sind schriftlich zu beantragen. Fehlzeiten werden nach einem Fehlzeitenkonzept behandelt.
    5. Befindet sich der Teilnehmer bei Beendigung der Maßnahme mit der Zahlung der Gebühren im Rückstand, ist das ROTEIV®-Bildungszentrum berechtigt, das Abschlusszeugnis/Zertifikat bzw. die Teilnahmebescheinigung solange zurückzuhalten, bis alle Gebühren beglichen und ggf. übergebene Literatur, Kleidung und Hilfsmittel zurück gegeben sind.
  4. Vertragsabschluß, Rücktritt und Kündigung
    1. Vertragsabschluss:
      Es gelten nur schriftliche Verträge auf einem Formblatt der ISG mbH Berlin, unterzeichnet von Zeichnungs- oder Handlungsbevollmächtigten. Die ISG mbH Berlin behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen Bewerber für eine Kurs- oder Coachingmaßnahme abzulehnen. Für die Rechtzeitigkeit der entsprechenden Erklärung reicht die Aufgabe per Post innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Anmeldung aus.
    2. Rücktritts- / Kündigungsmodalitäten:
      1. Dem Teilnehmer wird ein allgemeines Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Bildungsmaßnahme eingeräumt, soweit dies bei einzelnen Veranstaltungen in der Anmeldung oder dem Vertrag nicht ausgeschlossen ist. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden voll erstattet, ausgeschlossen die Gebühren für bereits empfangene Lehrmaterialien und ausgeschlossen in der Anmeldung oder dem Vertrag aufgeführte anteilige Aufwandsgebühren.
      2. Hat der Teilnehmer bei den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern oder anderen Fördermittelgebern einen Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung bzw. Coachingmaßnahme nach den Richtlinien des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch, (SGB III) o.a. Rechtsgrundlagen gestellt und kann er an den beruflichen Bildungsmaßnahmen nur teilnehmen, wenn die Förderung bewilligt wird, kann der Teilnehmer bei Nichtförderung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, solange die Bildungsmaßnahme nicht begonnen hat. Danach sind entstandene Kosten anteilig zu erstatten. Eine fristlose, kostenfreie Kündigung durch geförderte Teilnehmer ist auch bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses (Ende der Förderung) möglich.
      3. Der Teilnehmer ist berechtigt, bei einer Maßnahme mit bis zu 3 Monaten Dauer mit einer Frist von 2 Wochen jeweils zum Ende eines Monates zu kündigen. Bei Maßnahmen von mehr als 3 Monaten Dauer beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende, erstmalig innerhalb der ersten drei Maßnahmenmonate 4 Wochen zum Ende des folgenden Monats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.
      4. Mit Ausnahme der Teilnehmer nach Ziffer 2.b. sind im Falle eines vorzeitigen Austritts aus einer Maßnahme die Teilnehmergebühren bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen anteilig zu begleichen. Evtl. darüber hinaus gezahlte Gebühren werden nach Rückgabe aller leihweise erhaltenen Unterrichtsmaterialien und Ausrüstungsgegenstände erstattet.
    3. Tritt ein Teilnehmer verspätet in eine Maßnahme ein, entfällt eine Kürzung der Lehrgangsgebühren, wenn nicht anders vereinbart.
    4. Außerordentliches Kündigungsrecht der ISG mbH Berlin: Die ISG mbH Berlin ist berechtigt, aus wichtigem Grund zu jeder Zeit ohne Frist Verträge zu kündigen. Wird mündlich gekündigt, muss eine schriftliche Bestätigung folgen. Eine vorherige Abmahnung ist bei schweren oder wiederholten Verstößen nicht erforderlich.

      Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
      1. Das unberechtigte Kopieren von Software-Produkten sowie das Entfernen von Datenträgern.
      2. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Zerstörung oder Beschädigung der Einrichtungsgegenstände, der Ausbildungsobjekte, genutzten Fahrzeuge, Technik usw.
      3. Wiederholter Zahlungsverzug bzw. Zahlungsrückstand oder Rückstand von 2 Raten.
      4. Die permanente Störung des Unterrichts.
      5. Häufige Verspätung oder Abwesenheit des Teilnehmers aus Gründen, die in seiner Person begründet liegen.
      6. Wenn erkennbar ist, dass der Teilnehmer das Maßnahmeziel nicht erreichen kann. Dazu zählt auch eine Nichtzulassung zu einer integrierten Prüfung.
      7. Der Teilnehmer kann geforderte Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 34a GewO oder für die Bildungsmaßnahme nicht oder nicht mehr vorweisen bzw. die vorgelegten Unterlagen bestätigen nicht oder nicht ausreichend die geforderten Voraussetzungen für die Bildungsmaßnahme, die integrierte Prüfung oder den Gewerbezugang gemäß § 34a GewO oder die Eignung gemäß Waffengesetz o. a. Rechtsvorschriften.
    5. Der Teilnehmervertrag gilt als gekündigt, wenn der Kurs aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder aus anderen wichtigen Gründen nicht durchgeführt wird oder abgebrochen werden muss. Ein Kursabbruch durch die ISG mbH ist auch nach Kursbeginn aus wirtschaftlichen Gründen möglich, wenn die Mindestteilnehmerzahl für den jeweiligen Kurs durch nicht vorhersehbare Teilnehmerabgänge unterschritten wird. Bei nach AZAV geförderten Teilnehmern erfolgt in diesem Fall soweit möglich eine Umsetzung in eine analoge Bildungsmaßnahme, ggf. auch bei einem anderen Bildungsträger. .Zu viel gezahlte Kursgebühren werden erstattet, es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
  5. Zahlung
    1. Die Höhe der Kurs-/Coachinggebühren ergibt sich aus dem Teilnehmer- oder Ausbildungsvertrag oder analogen Vereinbarungen. Wird die Gebühr einem umsatzsteuerpflichtigen Dritten in Rechnung gestellt und besteht keine Umsatzsteuerbefreiung, erhöhen sich die Gesamtgebühren um den jeweils gültigen Umsatzsteuersatz (gilt nicht für AZAV-zugelassene und/oder SGB III geförderte Maßnahmen). Bei nicht umsatzsteuerbefreiten Bildungsmaßnahmen werden die Gesamtkosten einschließlich aufgeführter Umsatzsteuer ausgewiesen.
    2. In Rechnung gestellte Leistungen sind ab Rechnungszugang sofort fällig, wenn die Rechnung nicht abweichende Fristen oder Teilzahlungen ausweist. Bei Teilzahlungen werden die ersten Gebühren anteilig vor Beginn des Kurses bzw. des einzelnen Seminars und danach monatlich oder wie vereinbart fällig. Bei geförderten Kursteilnehmern gelten die in der Förderungsentscheidung vereinbarten Zahlungsfristen und -modalitäten.
    3. Bei geförderten Maßnahmen erfolgt die Übernahme der Lehrgangs-/Coachinggebühren direkt von den fördernden Einrichtungen an die ISG mbH Berlin entsprechend den Regelungen aus den Fördervereinbarungen oder analogen Unterlagen.
    4. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 5 Prozent über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
    5. Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen, nicht an Vertreter.
    6. Anerkannte Forderungen an uns können nicht abgetreten werden, soweit nicht Rechtsakte dies beinhalten oder verlangen.
    7. Vorauszahlungen oder Teilzahlungen können vertraglich vereinbart werden. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, sind wir berechtigt, die Aufnahme in den Kurs oder deren Fortsetzung bei vereinbarten Teilzahlungen bis zur Zahlung aufzuschieben. Das unter Ziffer IV., 4. c. geregelte Kündigungsrecht wird davon nicht berührt.
    8. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig.
    9. Unsere Forderungen werden alle unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unserer Vertragspartner zu mindern.
    10. Zu einer Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
  6. Versicherung und Haftungsbeschränkung
    1. Die Versicherung der Kursteilnehmer im gesetzlichen Unfallschutz gemäß RVO erfolgt für die Zeit der Ausbildung in Kursen bei der VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, soweit dies vertraglich für die jeweiligen Kurse/die Coachingmaßnahme vereinbart ist.
    2. Bei Präsenzseminaren in berufsbegleitenden Kursen oder bei individuellen Bildungs-/Coachingmaßnahmen erfolgt keine Versicherung durch die ISG mbH Berlin.
    3. Die ISG mbH Berlin haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  7. Anwendbares Recht
    1. Für unsere Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers Berlin-Marzahn.
  8. Datenschutz
    1. Die Nutzung personenbezogener Daten und der Umgang mit ihnen erfolgen gemäß Datenschutzerklärung des ROTEIV®-Bildungszentrums Berlin, die mit einem Vertrag übergeben wird oder auf der Homepage https://www.roteiv-bildungszentrum.de eingesehen werden kann. Danach sind wir berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen und deren Vorbereitung erhaltenen Daten über Interessenten bzw. Vertragspartner und Kursteilnehmer (falls nicht Vertragspartner) gemäß deutschen Datenschutzrecht und Datenschutzrecht der europäischen Union (EU) zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung eines Vertrages zweckmäßig erscheint oder rechtlich geboten ist. 
    2. Wir sind berechtigt, diese Daten auch unseren Vertragspartnern gem. Ziff. IX, 1. dieser AGB in dem für die Vertragserfüllung notwendigen Umfang zur Verfügung zu stellen.
  9. Sonstiges
    1. Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen oder freier Mitarbeiter zu bedienen, die den vertraglich vereinbarten Ansprüchen wie bei einem zertifizierten Bildungsträger ebenfalls entsprechen müssen.
    2. Diese AGB gelten für alle Standorte sowie alle Filialen, Betriebsstätten und Außenstellen des ROTEIV®-Bildungszentrums Berlin.
    3. Soweit einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
    4. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand: 01.12.2021